Gut betreut – mit fairen Kosten & klarer Unterstützung durch die Pflegekasse
Was kostet die Betreuung – und was zahlt die Pflegekasse?
Unsere Leistungen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – und das spiegelt sich auch in unserer fairen Preisgestaltung wider. Die gute Nachricht: Viele Angebote sind über die Pflegekasse abrechenbar oder steuerlich begünstigt.
Besonders relevant: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag (§§ 45a, 45b SGB XI), den sie z. B. für unsere Betreuungs- und Alltagsbegleitung nutzen können. Zusätzlich unterstützen wir Sie – je nach Pflegegrad – auch im Rahmen der Verhinderungs- (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 38).
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung und Abrechnung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € nutzbar (§§ 45a, 45b SGB XI)
- Leistungen im Rahmen der Verhinderungs- (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) möglich
- Individuelle Betreuung und Entlastung für pflegende Angehörige (§§ 38, 45 SGB XI)
- Leistungen sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG)
- Unterstützung bei Antragstellung und Abrechnung mit Pflegekassen
- Faire und transparente Preisgestaltung – ohne versteckte Kosten
Nicht sicher, was Sie brauchen?
Unsere erfahrenen Berater:innen helfen Ihnen kostenlos weiter – telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.
Jetzt unverbindlich beraten lassen